Allgemeine Geschäftsbedingungen

– gültig ab 1. Januar 2025 –

 

Die Lösungsangebote von WITTE:digital werden in den Markt gebracht von

WITTE-Velbert GmbH & Co. KG
Hoeferstr. 3-15
42551 Velbert

 

1. ALLGEMEINES

  1. Als international tätiger Automobilzulieferer hat WITTE eine Nachrüstlösung entwickelt, die ein digitales (= schlüsselloses) Ver- und Entriegeln von Fahrzeugen sowie eine sichere Aufbewahrung des Fahrzeugschlüssels ermöglicht: flinkey.
    flinkey digitalisiert den Betrieb von Fahrzeugflotten durch nahtloses Teilen und Zugreifen auf Schlüssel, denn die Lösung wird ohne Modifikation des Fahrzeugs, CAN-/OBD-Steck- oder Kabelverbindung im Fahrzeug installiert. Der Zugang zum Fahrzeug wird sicher über Bluetooth gesteuert.
  2. Zur flinkey Lösung gehört einerseits die flinkey Box inklusive patentierter Mechanik, individueller Bauteil-Varianten (Schlüsselbett, Hebelage), Hardware (Elektronik) sowie Software (Firmware) und optionalem Zubehör (Key Fob Power Adapter). Andererseits ein flinkey Service Contract (= Dienstleistungsvertrag), im Rahmen dessen digitale Schlüssel bereitgestellt, aktualisiert und entzogen werden. Ohne einen gültigen Dienstleistungsvertrag kann eine flinkey Box nicht aktiv genutzt werden.
  3. Zum Testen, zur Pilotierung und für den Einsatz in kleineren Fuhrparks, die keinerlei Buchungslogik benötigen, können Kunden das flinkey Portal nutzen.
  4. Zum Ver- und Entriegeln eines mit flinkey Box ausgestatteten Fahrzeugs steht die flinkey App (iOS > Apple Store, Android > Google Play Store) zur Verfügung.
  5. Die nachfolgend ausgeführten Rahmenbedingungen (AGB) gelten für Kaufverträge (flinkey Boxen) und Dienstleistungsverträge (flinkey Service Contracts). Für die Nutzung von flinkey Portal und flinkey App, gelten jeweils gesonderte Datenschutz- und Nutzungsbestimmungen.
  6. Unabhängig von der Art der Bestellung (Telefon, Telefax, E-Mail, Internet oder im Rahmen eines persönlichen Treffens) gelten ausschließlich die Rahmenbedingungen von WITTE in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Fassung.
    Der Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen.
    Die Bedingungen des Auftraggebers werden auch dann nicht verbindlich, wenn dieser eine Gegenbestätigung abgibt, beispielsweise durch die Annahme eines Angebots von WITTE, unter Verweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen. Dies gilt ebenfalls, wenn WITTE Leistungen oder Lieferungen ohne Vorbehalt erbringt oder Zahlungen ohne Vorbehalt entgegennimmt.
    Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn WITTE sie schriftlich bestätigt.
  7. Kunden im Sinne dieser Rahmenbedingungen sind ausschließlich Unternehmer i.S.v. § 14 BGB.
  8. Die Entgegennahme von Lieferungen und Leistungen gilt als Anerkenntnis der Rahmenbedingungen von WITTE

 

2. ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS

Die Angebote sind freibleibend. Die Darstellung der flinkey Box, auf der Homepage von WITTE, in Rundschreiben, Newslettern, Katalogen oder sonstigen Medien stellt kein rechtlich verbindliches Angebot dar, gem. §145 BGB. Ein Kaufvertrag oder Dienstleistungsvertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von WITTE oder durch Unterzeichnung des Vertrages durch beide Parteien zustande.

 

3. VERTRAGSGEGENSTÄNDE

Vertragsgegenstand ist die im Einzelvertrag oder in der Auftragsbestätigung vereinbarte Leistung.

  1. Hardware
    1. WITTE liefert die Produkte gemäß den Vereinbarungen im Kaufvertrag. Die gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises Eigentum von WITTE. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Auftraggeber für die Aufstellung oder den Einbau der Hardware verantwortlich. Sollte die Aufstellung oder der Einbau durch Dritte erfolgen, übernimmt WITTE keine Haftung für deren Leistungen. Schlägt WITTE dem Auftraggeber Dritte für die Aufstellung oder den Einbau vor und beauftragt der Auftraggeber diese, haftet WITTE lediglich für die sorgfältige Auswahl und nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
    2. Die möglichen Ausführungsvarianten der flinkey Box sind jeweils für spezifische Fahrzeugschlüssel entwickelt worden und nur für die Nutzung in den benannten Fahrzeugmarken oder -modellen gestattet. Für welche Fahrzeugschlüssel eine flinkey Box erhältlich ist, kann auf der Webseite unter https://witte.digital/keyfobs/ eingesehen oder im flinkey-Portal im Rahmen des Bestellvorgangs ausgewählt werden. Jede flinkey Box wird individuell für den bestellten Schlüsseltyp produziert. Es erfolgt keine Lagerhaltung. Sollte eine Variante falsch ausgewählt worden sein oder sie anders als spezifiziert eingesetzt werden, bspw. für einen nicht benannten Fahrzeughersteller, geschieht dies auf Risiko des Kunden. Eine nachträgliche Änderung an der Bestellung ist nur möglich, sofern die Produktion noch nicht begonnen hat. Da die Produkte individuell auf Bestellung gefertigt werden, ist eine Stornierung nach Produktionsbeginn ausgeschlossen. Eine diesbezügliche Haftung von WITTE ist ausgeschlossen.
    3. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die flinkey Box nach Ablauf des flinkey Go Vertrages von WITTE deaktiviert wird und damit dauerhaft nicht mehr funktionsfähig ist.
    4. Ein Fahrzeugwechsel auf Seiten des Kunden oder der Kunden des Kunden während der Vertragslaufzeit berechtigt den Kunden nicht zur vorzeitigen Beendigung eines Kundenvertrages, und zwar auch dann nicht, wenn die flinkey Box für das neue Fahrzeug nicht mehr einsetzbar ist. In diesem Fall bemüt sich WITTE aber, dem Kunden im Rahmen unseres Bestandssortiments eine neue flinkey Box gegen entsprechendes Entgelt zur Verfügung zu stellen Ein Anspruch auf Auswechslung der flinkey Box besteht in diesem Fall allerdings nicht.
  2. Software
    1. Überlassung der Software – Die Überlassung von Standardsoftware erfolgt, sofern im Dienstleistungsvertrag keine abweichenden Regelungen getroffen wurden, durch WITTE an den Auftraggeber als urheberrechtlich geschützte Standardsoftware. Die Nutzungsdauer sowie die Art der Bereitstellung oder Zugänglichmachung richten sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Dienstleistungsvertrages. Als Standardsoftware gelten sämtliche von WITTE angebotenen Standardprogramme, Programm-Module, Tools sowie alle daran vorgenommenen Änderungen, Ergänzungen, Erweiterungen und sonstigen Modifikationen. Dies umfasst auch die zugehörigen Schnittstellen und Dokumentationen. Sofern nicht anders vereinbart, wird die Software samt Dokumentation je nach Bestellung und der verfügbaren Sprache des Produkts sowie der zugehörigen Dokumentation entweder in deutscher oder englischer Sprache bereitgestellt.
    2. Umfang der Nutzungsrechte – Der Umfang der zulässigen Nutzung sowie die Art der Nutzungsrechte werden im Dienstleistungsvertrag festgelegt. Sofern im Dienstleistungsvertrag nichts anderes vereinbart wurde, ist die vorgesehene Nutzung der Software ausschließlich auf den Einsatz im Autovermietung, Car Sharing oder in der Poolfahrzeugverwaltung beschränkt.
      Der Auftraggeber verpflichtet sich, technische Vorkehrungen zu treffen, um eine Nutzung der Software über den vereinbarten Umfang hinaus zu verhindern. Sofern nicht im Dienstleistungsvertrag oder in der Auftragsbestätigung anders geregelt, wird ein einfaches d.h. nicht ausschließliches Nutzungsrecht zur Verwendung der Software eingeräumt.
      Vervielfältigungen oder Kopien der Software sind nur insoweit gestattet, wie es für den Betrieb in der vorgesehenen Systemumgebung oder für Datensicherungszwecke notwendig ist. Das geistige Eigentum an der lizenzierten Software verbleibt in jedem Fall bei WITTE. Insbesondere ist es nicht gestattet, die Software durch Reverse Engineering zu analysieren, um den Quellcode zu rekonstruieren oder Erkenntnisse über die Architektur zu gewinnen.
      Für die von WITTE bereitgestellte Software Dritter erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur bestimmungsgemäßen Verwendung. Es gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Drittanbieter, die auf Anfrage bei WITTE erhältlich sind.
    3. Kündigungsrecht aus wichtigem Grund – WITTE behält sich das Recht vor, die Softwarelizenzierung aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung seine fälligen Zahlungen schuldhaft nicht erbringt oder in Verzug gerät, obwohl WITTE seine vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß erbracht hat. Für die von WITTE bereitgestellte Software Dritter erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur bestimmungsgemäßen Verwendung. Es gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Drittanbieter, die auf Anfrage bei WITTE erhältlich sind.
  3. flinkey App
    Die Nutzung der flinkey Box, sowie die hierauf bezogenen Serviceleistungen setzen die Verwendung der flinkey App und des flinkey-Portals voraus. Die flinkey App steht nur für mobile Endgeräte mit den Betriebssystemen iOS und Android zur Verfügung und muss gesondert von allen Nutzenden heruntergeladen werden. WITTE haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der mobilen Endgeräte sowie für die Serviceleistungen bei Nutzung nicht kompatibler mobiler Endgeräte. Dies gilt insbesondere auch für gerootete mobile Endgeräte.
    Unterstützt werden aktuelle Versionen der Betriebssysteme von Android und IOS und Versionen, die nicht älter sind als zwei Vorgänger Haupt-Versionen zu aktuellen Versionen.
    Die mobilen Endgeräte müssen darüber hinaus BLE-fähig sein.

    1. Digitale Schlüssel – Sobald jemandem eine Berechtigung für ein Fahrzeug erteilt wird und die berechtigte Person eine App zum Öffnen & Schließen des Fahrzeugs erfolgreich auf ihrem Smartphone installiert hat, werden für die Person bzw. deren Smartphone digitale Schlüssel bereitgestellt und verwaltet. Auch im Fall einer Bereitstellung von Öffnen & Schließen Funktionalität über andere Devices wie bspw. Telematikgeräte werden digitale Schlüssel ausgetauscht und verwaltet
    2. Support – Sofern im Dienstleistungsvertrag nichts Gegenteiliges festgelegt ist, handelt es sich bei den unterstützenden Leistungen von WITTE insbesondere um Supportleistungen.

 

4. ZEITPUNKT DER LEISTUNGSERBRINGUNG

  1. Die Lieferfrist für die Auslieferung einer flinkey Box, beträgt vier Wochen gerechnet ab dem Zeitpunkt der Auftragsbestätigung. Die Serviceleistungen des flinkey Go Vertrages für die flinkey Box stehen ab dem Tag des Versands der flinkey Box zur Verfügung.
  2. Liefertermine und Lieferfristen sind – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – ausschließlich unverbindliche Angaben.
  3. Sollte die Ware nach Bestellung nicht mehr oder nur mit erheblicher Verzögerung von mehr als ca. 4 Wochen lieferbar sein, weil WITTE von ihren Lieferanten ohne eigenes Verschulden trotz dessen vertraglicher Verpflichtung nicht beliefert werden, ist WITTE zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt. In diesem Fall wird WITTE den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist. Eventuell erbrachte Gegenleistungen des Kunden wird WITTE unverzüglich erstatten. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
  4. WITTE ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dem Kunden dies zumutbar ist.
  5. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt hat WITTE nicht zu vertreten. Die Vertragspflichten ruhen für die Dauer des Ereignisses von höherer Gewalt. Wird durch derartige Ereignisse die Lieferung oder eine Serviceleistung nachträglich unmöglich oder für WITTE oder für den Kunden unzumutbar, besteht ein beiderseitiges Rücktrittsrecht.
  6. Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, erfolgt die Lieferung der Ware ab Werk.
  7. WITTE steht die Wahl des Transportweges und des Transportunternehmens nach pflichtgemäßem Ermessen frei.

 

5. GEFAHRÜBERGANG

Das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Ware geht auf den Auftraggeber über, sobald die Ware zwecks Versands an die Transportperson übergeben wurde oder das Werk bzw. das Lager zur Lieferung verlassen hat, es sei denn, es wurden andere Abmachungen vereinbart.

Auf Wunsch des Auftraggebers kann eine Transportversicherung zu seinen Lasten abgeschlossen werden.

 

6. PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

  1. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße, rutschfeste Installation der flinkey Box im Fahrzeug verantwortlich. Die Hinweise in der Bedienungsanleitung sind zu beachten. flinkey Boxen sind grundsätzlich in einem von außen nicht einsehbarem Bereich und an einer Stelle zu installieren, von der keine Gefahr ausgeht. Ungeeignete Positionen sind bspw. Befestigungen auf Hutablagen, Armaturenbrettern, Beifahrersitzen und Rückbänken.
  2. Kunden der flinkey App und des flinkeyPortals sind angehalten, diese gemäß der Bedienungsanleitung zum flinkey-Portal zu nutzen. In dieser finden sich Vorgaben und Beispiele.
  3. Des Weiteren verwaltet jeder Kunde die Nutzungsberechtigungen seiner Nutzenden eigenverantwortlich. Das bedeutet er muss sicherstellen, dass Nutzenden die Berechtigung(en) für (die richtigen) Fahrzeuge erteilt / zugeordnet sowie ggf. auch wieder entzogen werden. Es obliegt dem Kunden dafür zu sorgen, dass keine unberechtigte Nutzung möglich ist und Profildaten von Nutzenden bei Bedarf oder nach deren Aufforderung zu löschen.
  4. Kunden müssen ihren Nutzenden die korrekte Nutzung der flinkey Lösung mit der flinkey oder einer anderen App ermöglichen. Darüber hinaus wird der Kunde seinen Nutzenden die jeweils geltenden Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärungen zur Kenntnis geben und deutlich auf deren Geltung hinweisen.
  5. Kunden werden umgehend über erforderliche Updates informiert. Zur Sicherstellung der Funktionalität und Sicherheit der flinkey Lösung verpflichtet sich der Kunde, bereitgestellte Updates unverzüglich durchzuführen.
  6. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Nichtdurchführung von Updates dazu führen kann, dass die WITTE-Produkte nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren.

 

7. MÄNGEL

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachte Leistung unverzüglich auf Mängel zu prüfen und etwaige Mängel so schnell wie möglich anzuzeigen, gem. § §377 ff HGB. Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen drei Werktagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort oder, wenn der Mangel bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung nicht erkennbar war, binnen drei Werktagen nach seiner Entdeckung schriftlich, per Telefax oder Mail eingegangen ist. Mängelanzeigen sind schriftlich oder in Textform an WITTE zu übermitteln und sollten möglichst nachvollziehbar formuliert sein.
  2. Bei Auftreten von Mängeln hat WITTE das Recht, diese nach eigenem Ermessen durch Ersatzlieferung oder Reparatur zu beseitigen. Der Auftraggeber muss hierfür eine angemessene Frist einräumen. Sollte WITTE innerhalb dieser Frist den Mangel nicht beheben können, ist der Auftraggeber verpflichtet, bevor er weitere Ansprüche geltend macht, eine zweite angemessene Nachfrist zu setzen und darauf hinzuweisen, dass er nach fruchtlosem Ablauf die Nacherfüllung ablehnen wird. Eine Fristsetzung ist jedoch nicht notwendig, wenn WITTE die Nacherfüllung verweigert oder diese dem Käufer nicht zumutbar ist.
  3. Bei einer offensichtlich unbegründeten oder unplausiblen Mängelrüge behält sich WITTE das Recht vor, Schadensersatzansprüche gegen den Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen.
  4. WITTE übernimmt keine Haftung für Mängel, wenn die Hard- und Software-Produkte durch den Kunden oder Dritte anders als von WITTE zu ihrer Verwendung vorgegebenen Zwecke bearbeitet oder verändert wurden. Dieser Haftungsausschluss gilt jedoch nicht, wenn der Auftraggeber nachweisen kann, dass der Mangel nicht auf diese Änderungen zurückzuführen ist oder dass die Fehleranalyse und Mängelbeseitigung durch WITTE dadurch nicht beeinträchtigt wird.
  5. Wenn ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber Ansprüche wegen einer Verletzung von Schutzrechten durch WITTE erhebt, ist der Auftraggeber verpflichtet:
    1. WITTE umgehend schriftlich darüber zu benachrichtigen,
    2. WITTE, soweit möglich, die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und alle zugehörigen Vergleichsverhandlungen zu überlassen und
    3. WITTE jegliche zumutbare Unterstützung zu leisten, insbesondere durch Bereitstellung relevanter Informationen über die Nutzung und etwaige Änderungen der Software-Produkte sowie durch Erteilung der erforderlichen Vollmachten.
  6. WITTE haftet nicht für Ansprüche aufgrund von Rechtsverletzungen, die auf Folgendem beruhen:
    1. der Nutzung veralteter oder veränderter Versionen der Software-Produkte, wenn die Verletzung durch den Einsatz einer aktuellen, unveränderten Version der Software-Produkte, die dem Kunden von WITTE zur Verfügung gestanden hätte, hätte vermieden werden können,
    2. der Kombination, dem Betrieb oder der Nutzung der gemäß diesen AGB bzw. dem zugrundeliegenden Einzelvertrag gelieferten Software-Produkte mit Programmen oder Daten, die nicht von WITTE stammen, wenn die Verletzung durch die Nutzung der Software-Produkte ohne diese Programme oder Daten hätte vermieden werden können, oder
    3. einer Nutzung der Software-Produkte, die nicht der Dokumentation entspricht.
  7. Liegt eine Verletzung von Rechten Dritter vor, kann WITTE nach eigenem Ermessen wie folgt Abhilfe schaffen:
    1. das Software-Produkt so anpassen, dass es keine Rechte mehr verletzt und die Leistungsfähigkeit dabei erhalten bleibt, wobei die Änderungen für den Kunden akzeptabel und zumutbar sind,
    2. ein ausreichendes Nutzungsrecht für den Kunden erwerben, um die vertragsgemäße Nutzung der Software weiterhin zu ermöglichen,
    3. die Software-Produkte durch alternative, für den Kunden angemessene und zumutbare Produkte ersetzen, die dieselbe Leistung erbringen und entweder ohne Funktionsbeeinträchtigung oder mit einer für den Kunden akzeptablen und zumutbaren Änderung genutzt werden können, oder
    4. eine neue Programmversion liefern, deren vertragsgemäße Nutzung keine Schutzrechte Dritter verletzt.
  8. Des Weiteren gelten die Regelungen dieser Ziffer 7 bei Rechtsmängeln entsprechend, soweit diese sinngemäß anwendbar sind.

 

8. VERJÄHRUNG

Die Gewährleistungsfrist für Ansprüche des Auftraggebers aufgrund von Sach- oder Rechtsmängeln beträgt in der Regel zwölf Monate ab Gefahrübergang.

Unberührt bleiben außerdem gesetzliche Regelungen zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Kunden, insbesondere wenn WITTE vorsätzlich, arglistig oder grob fahrlässig gehandelt hat. Gleiches gilt, wenn der Schadensersatz auf einer Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder auf der Verletzung einer Garantie gemäß § 443 BGB beruht.

 

9. GARANTIE UND ZUSICHERUNG

Erläuterungen von WITTE zu den Vertragsgegenständen sowie deren Funktionen, die in Anleitungen oder anderen Beschreibungen enthalten sind, dienen ausschließlich der Darstellung der Nutzungsmöglichkeiten. Sie stellen keine Zusicherung einer bestimmten Haltbarkeit, Beschaffenheit oder sonstigen Garantie dar.

Aussagen von WITTE zum Leistungsgegenstand gelten nur dann als Garantie im rechtlichen Sinne, wenn diese schriftlich erfolgen und ausdrücklich als „Haltbarkeits- oder Beschaffenheitsgarantie“ bezeichnet sind.

 

10. ZAHLUNGSMODALITÄTEN

  1. Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Kunde in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat.
  2. Der Kaufpreis für die flinkey Box ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. WITTE ist berechtigt, anstatt einzelbox-spezifischer Rechnungen monatliche Sammelrechnungen mit 14tägiger Fälligkeit zu stellen. Die Kaufpreise gelten ab Werk inkl. Verpackungskosten.
  3. Die Service-Fee für einen flinkey Go Vertrag (Go Vertrag für flinkey Box) ist monatlich zu leisten. Schließt der Kunde einen flinkey Go Vertrag gemeinsam mit einem Kaufvertrag ab, ist die erste Service-Fee mit Versand der flinkey Box fällig. Für die Folgemonate wird die Service-Fee jeweils an dem Kalendertag zur Zahlung fällig, welcher dem Fälligkeitstag für die erste Service-Fee entspricht. Sofern der Kunde bereits über eine flinkey Box verfügt und nachträglich einen flinkey Go Vertrag abgeschlossen hat, wird die erste Service-Fee mit Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Für die Fälligkeit der Service-Fees für die Folgemonate ist jeweils der Kalendertag maßgeblich, der dem Kalendertag des Vertragsschlusses des flinkey Go Vertrags entspricht. WITTE ist außerdem berechtigt, anstatt einzelservice-spezifischer Rechnungen monatliche Sammelrechnungen mit 14tägiger Fälligkeit zu stellen.
  4. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist WITTE berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu verlangen. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch WITTE nicht aus.
  5. Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche nur berechtigt, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt wurden, WITTE diese anerkannt hat oder wenn seine Forderungen unstreitig sind.
  6. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist WITTE berechtigt,
    1. alle Ansprüche aus diesem oder anderen Geschäften, auch soweit sie noch nicht fällig sind, gegenüber dem Kunden sofort geltend zu machen;
    2. Lieferungen oder sonstigen Leistungen aus diesem oder anderen Aufträgen bis zur vollständigen Erfüllung unserer sämtlichen noch offenen Ansprüche aus diesem oder anderen Aufträgen des Kunden zurückzuhalten;
    3. eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen.
    4. sowie im Fall der Service-Fee für die flinkey Box und bereits gestellter Mahnung, die Serviceleistung für die flinkey Box einzustellen.
  7. Erhält WITTE nach Vertragsabschluss Kenntnis von Tatsachen über eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen geeignet sind, den Anspruch auf die Gegenleistung zu gefährden, kann WITTE bis zum Zeitpunkt seiner Leistung die Stellung einer geeigneten Sicherheit binnen einer angemessenen Frist oder die Leistung bei Gegenleistung verlangen. Kommt der Kunde dem berechtigten Verlangen von WITTE nicht rechtzeitig nach, kann WITTE vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. In dieser Situation kann WITTE sämtliche Beträge – auch etwa gestundete Summen- sofort fällig stellen.

11. EIGENTUMSVORBEHALT

  1. WITTE behält sich das Eigentum an der flinkey Box nebst Zubehör bis zur Erfüllung aller ihr gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung, auch wenn die konkrete Ware schon bezahlt wurde.
  2. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde WITTE unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die gelieferte flinkey Box gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.
  3. Der Kunde tritt WITTE für den Fall der Weiterveräußerung / Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller Ansprüche, die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab.
    Wird die abgetretene Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen, so tritt der Kunde bereits hiermit einen der Höhe nach dieser Forderung entsprechenden Teil des Saldos einschließlich des Schlusssaldos aus dem Kontokorrent an WITTE ab.
    Der Kunde ist bis zu einem Widerruf zur Einziehung seitens WITTE der an uns abgetretenen Forderungen ermächtigt. WITTE ist zum Widerruf berechtigt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung nicht ordnungsgemäß nachkommt oder Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern. Liegen die Voraussetzungen für die Ausübung des Widerrufsrechtes vor, hat der Kunde auf das Verlangen von WITTE hin unverzüglich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben zu machen, WITTE die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. WITTE ist auch selbst zur Abtretungsanzeige an den Schuldner berechtigt.
  4. Wenn WITTE den Eigentumsvorbehalt geltend macht, so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn dies seitens WITTE auch ausdrücklich schriftlich erklärt wurde. Das Recht des Kunden, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrage nicht erfüllt.

 

12. HAFTUNG

  1. WITTE haftet nicht für die unsachgemäße oder ungeeignete Verwendung der Produkte.
  2. WITTE haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
  3. Für Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung seitens WITTE aus vorvertraglichen, vertraglichen oder gesetzlichen Haftungsansprüchen grundsätzlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  4. Die Haftungsbegrenzung gemäß Ziffer 12.3 gilt nicht für die Verletzung solcher Vertragspflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung eines Kundenvertrages oder Kauf- und Servicevertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflichten oder vertragswesentliche Pflichten).
  5. Die Haftung wegen fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung WITTE bei Vertragsschluss aufgrund der uns zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen mussten.
  6. Eine weitergehende Haftung ist unabhängig von ihrem Rechtsgrund ausgeschlossen. WITTE haftet insbesondere nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter.
  7. Die vorstehenden Haftungseinschränkungen finden auf die Haftung die gesetzlichen Vertreter sowie die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von WITTE entsprechende Anwendung.
  8. Soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist, haftet WITTE uneingeschränkt nach dessen Vorschriften.

 

13. HAFTUNG IM FALL DER ENTWENDUNG DES FAHRZEUGS

Vorbehaltlich einer Prämienzahlung in Höhe von derzeit 30,00 € zzgl. gesetzlicher Versicherungssteuer durch den Kunden an WITTE, die zusätzlich zum Kaufpreis und der Service-Fee nach Ziff. 8.1 bzw. 8.2 zu Ziffer  zahlen ist, durch Diebstahl, Unterschlagung, Raub und räuberische Erpressung (die vorgenannten Schadensfälle werden nachfolgend „Entwendung“ genannt) sowie für die Zerstörung oder Beschädigung des Fahrzeugs im Zusammenhang mit seiner Entwendung.

  1. Haftungsvoraussetzung – Die Haftung seitens WITTE setzt voraus, dass der Kunde zunächst seine Kaskoversicherung bei seinem Kfz-Versicherer erfolglos in Anspruch nimmt. Im Fall des Weiterverkaufs oder der Vermietung der flinkey-Box hat der Kunde nachzuweisen, dass der Nutzer der flinkey Box zunächst seinen Kfz-Versicherer in Anspruch genommen hat. Wir haften nur und erst dann, wenn der Kaskoversicherer des Kunden bzw. im Fall des Weiterverkaufs oder der Vermietung der flinkey Box der Kaskoversicherer des Nutzers seine Eintrittspflicht mit der Begründung ablehnt, dass der Versicherungsschutz auf Grund der Nutzung der flinkey Box entfällt und dies entsprechend begründet.
    Darüber hinaus besteht die Haftung im Fall der Entwendung nur bei Vorliegen folgender Voraussetzungen:

    1. Zum Zeitpunkt der Schadensmeldung des Kunden muss ein wirksamer flinkey Go Vertrag für die flinkey Box zwischen uns und dem Kunden bezogen auf das entwendete Fahrzeug bestehen. Bei einem Weiterverkauf oder einer Vermietung der flinkey Box muss zusätzlich ein wirksames Vertragsverhältnis unter Berücksichtigung der Vorgaben aus den vorliegenden Rahmenbedingungen in Bezug auf die Nutzung der Box zwischen dem Kunden und seinem Kunden zum Zeitpunkt der Entwendung des Fahrzeugs bestehen,
    2. das entwendete Fahrzeug sowie die flinkey Box waren zum Zeitpunkt seiner Entwendung verriegelt und der originale Fahrzeugschlüssel war in der flinkey Box hinterlegt. Die Verriegelung der flinkey Box erfolgte mittels der flinkey App bzw. der vom Kunden oder vom Kunden des Kunden selbst hergestellten und von uns freigegebenen App. Der Nutzer des Fahrzeugs hat per App oder Remote-Schnittstelle vor dem Verriegeln bestätigt, dass der originale Fahrzeugschlüssel zum Zeitpunkt der Verriegelung in der flinkey Box hinterlegt war. Sollte eine vom Kunden oder vom Kunden des Kunden selbst hergestellte App zum Einsatz kommen, stellt der Kunde sicher, dass eine derartige Bestätigung vor dem Verriegeln vom Nutzer in der App oder der Remote-Schnittstelle abgefragt wird,
    3. dem Fahrzeug war zum Zeitpunkt seiner Entwendung eine flinkey Box sowie ein flinkey-Service zugeordnet bzw. ein Service von einem Partnerunternehmen, die in der flinkey App hinterlegt sind, und das aktuelle Fahrzeugkennzeichen, welches auf dem Fahrzeugschein vermerkt ist, ist in der flinkey App angegeben. Sollte der Kunde oder der Kunde des Kunden eine eigene App zur Fahrzeug Ver- und Entriegelung hergestellt haben, ist er verpflichtet, sicherzustellen, dass eine Zuordnung des entwendeten Fahrzeugs zu einer flinkey Box möglich ist,
    4. der Kunde ist seinen Verpflichtungen und Obliegenheiten aus dem Kaufvertrag und flinkey Go Vertrag ordnungsgemäß nachgekommen. Im Fall des Weiterverkaufs oder der Vermietung der flinkey Box hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Verpflichtungen und Obliegenheiten aus den vorliegenden Rahmenbedingungen sowie dem Kaufvertrag und dem flinkey Go Vertrag dem Nutzer der flinkey Box entsprechend auferlegt werden; der Nutzer muss diesen Verpflichtungen und Obliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen sein,
    5. der Kunde ist seinen Anzeigepflichten nach Ziffer 13.3 nachgekommen,
    6. der Kunde hat seinen Geschäftssitz in den geographischen Grenzen Europas, den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, oder einem Mitgliedstaat des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens (North American Free Trade Agreement „NAFTA“)
    7. das betroffene Fahrzeug muss in einem Staat registriert sein, eine aktuell gültige Kfz-Zulassung besitzen und in einem Staat seinen üblichen Standort haben, der sich in den geographischen Grenzen Europas oder den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, befindet oder zu den Mitgliedstaaten des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens (North American Free Trade Agreement „NAFTA“) gehört
    8. das Fahrzeug muss sich zum Zeitpunkt seiner Entwendung in den geographischen Grenzen Europas, den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, oder einem Mitgliedstaat des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens (North American Free Trade Agreement „NAFTA“) befunden haben und
    9. das Fahrzeug war zum Zeitpunkt seiner Entwendung mit einer Kaskoversicherung bei einem Kfz-Versicherer versichert. Für Fahrzeuge, für die lediglich eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht, übernehmen wir keine Haftung.
  2. Haftungsumfang – Die Haftung von WITTE im Fall der Entwendung des Fahrzeugs ist auf den Zeitwert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt seiner Entwendung, jedoch maximal auf 50.000 EUR pro Fahrzeug beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns im Zusammenhang mit der Entwendung des Fahrzeugs, sowie im Fall einer von WITTE verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesen Fällen haftet WITTE nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt.
  3. Verhaltens- und Anzeigepflichten des Kunden – Im Schadensfall hat der Kunde WITTE folgende Unterlagen / Informationen zur Verfügung zu stellen:
    1. Eine Kopie des offiziellen Ablehnungsschreibens des Kasko-Versicherers zur Eintrittspflicht. Das Ablehnungsschreiben muss eine Begründung enthalten, weshalb der Kaskoversicherer von einer Schadensregulierung absieht;
    2. eine schriftliche Bestätigung des Kunden, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Entwendung mit einer flinkey Box ausgestattet war, in der ein originärer Fahrzeugschlüssel eingelegt war;
    3. die Übermittlung des Namens und der Anschrift des Versicherungsnehmers der Kaskoversicherung und des aktuellen Fahrzeughalters;
    4. den Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, noch vorhandene Original-Schlüssel sowie eine Kopie der polizeilichen Anzeige und der Schadensanzeige gegenüber dem Kasko-Versicherer.
  4. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass WITITE zur Prüfung des Entschädigungsanspruchs auf folgende Daten zugreifen dürfen:
  • alle Nutzer-, Fahrzeug-, Vertrags- sowie flinkey Box- Daten, die in der flinkey App zum Zeitpunkt der Entwendung des Fahrzeugs hinterlegt waren;
  • sollte der Kunde oder der Kunde des Kunden eine eigene App zur Fahrzeugver- und Entriegelung hergestellt haben, verpflichtet sich der Kunde, uns die vorgenannten Daten zur Verfügung zu stellen,
  • im Zeitraum der Entwendung vorhandene Berechtigungen zum Zugriff auf das entwendete Fahrzeug,
  • Fahrzeugzugriffe (Ver- und Entriegeln des Fahrzeugs) im Zeitraum der Entwendung,
  • die zugehörigen Nutzerdaten zu den obigen Punkten.

 

14. VERSCHWIEGENHEITSVERPFLICHTUNG

Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sämtliche vertraulichen Informationen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die sie im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhalten, streng vertraulich zu behandeln. Insbesondere dürfen diese Informationen weder an Dritte weitergegeben noch für andere Zwecke als die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen genutzt werden. Der Zugang zu den vertraulichen Informationen wird ausschließlich auf Mitarbeitende oder Beauftragte beschränkt, die diese für die Vertragserfüllung benötigen. Der Vertragspartner von WITTE ist darüber hinaus Für Verstöße dieser Personen haftet die jeweilige Partei.

  1. Vertrauliche Informationen im Sinne von Ziffer 14.1 sind sämtliche Informationen (ob schriftlich, elektronisch, mündlich, digital verkörpert oder in anderer Form), die von WITTE an den Kunden oder einem mit diesem im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen im Rahmen oder Zusammenhang mit unserer Geschäftsbeziehung offenbart werden. Als Vertrauliche Informationen gelten insbesondere:
    1. Geschäftsgeheimnisse, Produkte, Herstellungsprozesse, Know-how, Erfindungen, geschäftliche Beziehungen, Geschäftsstrategien, Businesspläne, Finanzplanung, Personalangelegenheiten, digital verkörperte Informationen (Daten);
    2. jegliche Unterlagen und Informationen von WITTE, die Gegenstand technischer und organisatorischer Geheimhaltungsmaßnahmen sind und als vertraulich gekennzeichnet oder nach der Art der Information oder den Umständen der Übermittlung als vertraulich anzusehen sind
    3. das Bestehen des vorliegenden Vertragsverhältnisses und dessen Inhalt.
  2. Keine vertraulichen Informationen sind Informationen, die
    1. der Öffentlichkeit vor der Mitteilung oder Übergabe durch WITTE bekannt oder allgemein zugänglich waren oder dies zu einem späteren Zeitpunkt ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht werden;
    2. dem Kunden bereits vor der Offenlegung durch WITTE und ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht nachweislich bekannt waren;
    3. von dem Kunden ohne Nutzung oder Bezugnahme auf Vertrauliche Informationen von WITTE selbst gewonnen wurden; oder
    4. dem Kunden von einem berechtigten Dritten ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht übergeben oder zugänglich gemacht werden.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und darüber hinaus 2 weitere Jahre
    1. die Vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertragszweck zu verwenden;
    2. die Vertraulichen Informationen nur gegenüber solchen Vertretern oder Mitarbeitern offen zu legen, die auf die Kenntnis dieser Informationen für den vorliegenden Vertragszweck angewiesen sind, vorausgesetzt, dass der Kunde sicherstellt, dass seine Vertreter und Mitarbeiter die vorliegend geregelten Pflichten einhalten, als wären sie selbst durch diese gebunden. Soweit der Kunde seine Fahrzeugflotte Dritten (Kunden des Kunden) / oder Mitarbeitern zur Verfügung stellt, ist er berechtigt, diejenigen Informationen weiterzugeben, die für die Handhabung des Öffnungs- und Schließmechanismus erforderlich sind;
    3. die Vertraulichen Informationen ebenfalls durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen gegen den unbefugten Zugriff durch Dritte zu sichern und bei der Verarbeitung der Vertraulichen Informationen die gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften zum Datenschutz einzuhalten. Dies beinhaltet auch dem aktuellen Stand der Technik angepasste technische Sicherheitsmaßnahmen (Art. 32 DSGVO) und die Verpflichtung der Mitarbeiter auf die Vertraulichkeit und die Beachtung des Datenschutzes (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO);
    4. sofern der Kunde aufgrund geltender Rechtsvorschriften, gerichtlicher oder behördlicher Anordnungen oder aufgrund einschlägiger börsenrechtlicher Regelungen verpflichtet ist, teilweise oder sämtliche Vertraulichen Informationen offenzulegen, WITTIE (soweit rechtlich möglich und praktisch umsetzbar) hierüber unverzüglich schriftlich zu informieren und alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um den Umfang der Offenlegung auf ein Minimum zu beschränken und WITTE erforderlichenfalls jede zumutbare Unterstützung zukommen zu lassen, die eine Schutzanordnung gegen die Offenlegung sämtlicher Vertraulicher Informationen oder von Teilen hiervon anstrebt.
  4. WITTE hat, unbeschadet unserer Rechte nach dem GeschGehG hinsichtlich der Vertraulichen Informationen alle Eigentums-, Nutzungs- und Verwertungsrechte. WITT behält das ausschließliche Recht zur Schutzrechtsanmeldung vor. Der Kunde erwirbt kein Eigentum oder – mit Ausnahme der Nutzung für den vorliegenden Vertragszweck – sonstige Nutzungsrechte an den Vertraulichen Informationen (insbesondere an Know-how, darauf angemeldeten oder erteilten Patenten, Urheberrechten oder sonstigen Schutzrechten) aufgrund der vorliegenden Regelungen oder sonst wegen konkludenten Verhaltens.
  5. Der Kunde hat es zu unterlassen, die Vertraulichen Informationen außerhalb des vorliegenden Vertragszwecks in irgendeiner Weise selbst wirtschaftlich zu verwerten oder nachzuahmen (insbesondere im Wege des sog. „Reverse Engineering“) oder durch Dritte verwerten oder nachahmen zu lassen und insbesondere auf die vertraulichen Informationen gewerbliche Schutzrechte – insbesondere Marken, Designs, Patente oder Gebrauchsmuster – anzumelden.
  6. Verletzt der Kunde oder Mitarbeiter des Kunden oder sonstige Personen, für die der Kunde gemäß §§ 31, 278, 831 BGB einzustehen hat, die vorliegenden Pflichten, haben wir Anspruch auf Zahlung einer verschuldensunabhängigen Vertragsstrafe durch den Kunden in angemessener Höhe, wobei WITTE die Höhe nach billigem Ermessen i.S.v. § 315 BGB bestimmen werden und die Angemessenheit der Vertragsstrafe im Streitfall von dem zuständigen Gericht überprüft werden kann. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt uns vorbehalten.
  7. Die vorliegend geregelten Pflichten bleiben von der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und WITTE unberührt.

 

15. VERTRAGSLAUFZEIT

  1. Soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist, kann ein flinkey Go Vertrag für eine flinkey Box mit einer Festlaufzeit von einem Monat, gerechnet ab Vertragsbeginn, geschlossen werden. Die Vertragslaufzeit eines flinkey Go Vertrages beginnt mit Versand der Ware. Die Vertragsdauer wird bei Abschluss eines Vertrages festgelegt. Eine ordentliche Kündigung während der Festlaufzeit ist ausgeschlossen.
  2. Nach Ablauf der Festlaufzeit verlängert sich ein flinkey Go Vertrag automatisch jeweils um 1 Monat zu den in der Bestellung angegebenen Konditionen. Die Kündigungsfrist für die anfängliche Vertragslaufzeit beträgt 14 Tage zum Vertragsende. Für die verlängerte Vertragslaufzeit von jeweils 1 Monat beträgt die Kündigungsfrist ebenfalls 14 Tage zum Vertragsende.
  3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für den Kunden und für uns unberührt. Ein wichtiger Grund, der uns zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere dann vor, wenn:
    1. ein Kooperationspartner von uns seine Leistung dauerhaft einstellt und eine Ersatzbeschaffung für uns kaufmännisch und / oder technisch nicht zumutbar ist;
    2. wenn trotz Einhaltung aller zum Zeitpunkt der Vertragslaufzeit gängigen und uns zumutbaren technischen Sicherheitsmechanismen zur Abwehr eines Zugriffes durch unberechtigte Dritte die Sicherheit des Schließmechanismus und / oder die Sicherheit der Datenübertragung von Telemetrie-Daten von uns nicht mehr gewährleistet werden kann
    3. wenn unsere Betriebshaftpflichtversicherung den Versicherungsschutz für Schäden im Zusammenhang mit der Entwendung von Fahrzeugen aus von uns nicht zu vertretenden Gründen aufhebt. In diesem Fall werden wir dem Kunden den zeitanteiligen Wert der flinkey Box ersetzen
  4. Eine Kündigungserklärung kann schriftlich oder über die flinkey-Portal unter Angabe der Kunden- und Vertragsnummer erfolgen.

 

16. PUBLIC RELATION

WITTE ist befugt, den Namen des Kunden als Referenz zu verwenden, sofern dem keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen. Sollte der Kunde solche berechtigten Interessen geltend machen, hat er dies WITTE eigenständig und schriftlich mitzuteilen. In diesem Rahmen ist WITTE ebenfalls berechtigt, das Logo des Kunden zu nutzen.

 

17. ÜBERPRÜFUNGSRECHT

WITTE ist berechtigt, auf eigene Kosten und nach vorheriger Ankündigung zu überprüfen, ob die vertraglichen Vereinbarungen eingehalten werden.

 

18. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag nur nach schriftlicher Zustimmung von WITTE auf Dritte übertragen. Hiervon ausgenommen ist die Überlassung des Produktes an Kunden des Kunden, die die Fahrzeugflotte des Kunden nutzen.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt eine ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende Regelung als vereinbart.
  3. Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Abkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG) und der Regeln des Internationalen Privatrechts.
  4. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Amts- oder Landgericht. Wir sind jedoch unbenommen, den Kunden auch an seinem gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.