Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Lösungsangebote von WITTE:digital werden produziert und bereitgestellt sowie in den Markt gebracht von

WITTE Velbert GmbH
Hoeferstr. 3-15
42551 Velbert

 

1 ALLGEMEINES

  1. Als international tätiger Automobilzulieferer haben wir für den Automotive Aftermarket eine Nachrüstlösung zum Schließen und Öffnen von Fahrzeugen entwickelt. Diese ermöglicht das schlüssellose Ver- und Entriegeln, sowie eine sichere Aufbewahrung des Autoschlüssels. Die Nachrüstlösung besteht aus einer Box inklusive notwendiger Mechanik, Hardware (Elektronik) sowie Software-Komponenten (Firmware) und Zubehör (Adapter, Kabel) (nachfolgend gemeinsam „flinkey Box“ genannt). Die Kunden haben die Möglichkeit, ihre Fahrzeuge über eine App (nachfolgend „flinkey App“ genannt) zu ver- und entriegeln. Außerdem bieten wir eine flinkey-Box Variante an, die als reine Hardware ohne digitalen Service bereitgestellt wird („flinkey Box Derivat“). Das Produktportfolio ermöglicht es unseren Kunden, die für sie jeweils relevanten Produktkomponenten flexibel zusammenzustellen.
  2. Diese Rahmenbedingungen gelten für Kaufverträge und flinkey Go Verträge über eine flinkey Box oder ein flinkey Box Derivat. Hinsichtlich der flinkey App, des flinkey-Portals, die für die Nutzung der WITTE Digital Services sowie den Zugriff auf fahrzeugbezogene Daten zu nutzen sind, gelten die jeweiligen gesonderten Datenschutz- und Nutzungsbestimmungen.
  3. Unabhängig von der Art der Bestellung (Telefon, Telefax, E-Mail, Internet oder Ladengeschäft) gelten ausschließlich unsere Rahmenbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Fassung. Entgegenstehende oder von unseren Rahmenbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Rahmenbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Rahmenbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden eine Lieferung oder Serviceleistung vorbehaltlos ausführen.
  4. Kunden im Sinne dieser Rahmenbedingungen sind ausschließlich Unternehmer i.S.v. § 14 BGB.
  5. Die Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen gilt als Anerkenntnis unserer Rahmenbedingungen.

 

2 ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Die Darstellung der flinkey Box, des flinkey Box Derivats auf unserer Homepage, in Rundschreiben, Newslettern, Katalogen oder sonstigen Medien stellt kein rechtlich verbindliches Angebot dar. Ein Kaufvertrag und/oder flinkey Go Vertrag über eine flinkey Box, ein flinkey Box Derivat kommt erst zustande, wenn uns eine Bestellung des Kunden zugeht und wir diese Bestellung schriftlich, per Telefax oder per E-Mail annehmen.

3 GEGENSTAND EINES KAUFVERTRAGES UND EINES FLINKEY GO VERTRAGES

  1. Gegenstand eines Kaufvertrages über eine flinkey Box oder ein flinkey Box Derivat ist die Übergabe und Eigentumsübertragung einer flinkey Box bzw. des flinkey Box Derivats auf den Kunden. Des Weiteren besteht im Rahmen der Nutzung der flinkey Box die Möglichkeit, über das Smartphone die GPS-Position des Fahrzeugs zu ermitteln. Gegenstand eines flinkey Go Vertrages ist die Digitalisierung des Fahrzeugschlüssels. Hierdurch wird der Kunde in die Lage versetzt, die Nutzungsmöglichkeit eines Fahrzeugs einer Vielzahl von Personen einzuräumen (nachfolgend auch als „Serviceleistung“ im Zusammenhang mit der flinkey Box bezeichnet).

 

4 PRODUKTBESCHAFFENHEIT

  1. Die Beschaffenheit der flinkey Box, des flinkey Box Derivats, sowie die Anwendungsmöglichkeiten sind abschließend in unserer Produktbeschreibung und der jeweiligen Bedienungsanleitung dargestellt, die jeweils online unter https://manual.flinkey.com/ eingesehen werden können. Mit Lieferung des vom Kunden bestellten Produktes erhält der Kunde zusätzlich einen Quick-Start-Guide.
  2. Die möglichen Ausführungsvarianten der flinkey Box und des flinkey Box Derivats sind für spezifische Fahrzeugtypen ausgelegt und nur für die Nutzung in unterstützten Fahrzeugtypen gestattet. Welche Fahrzeugtypen unterstützt werden, kann im flinkey-Portal eingesehen werden. Sollte eine flinkey Box oder ein flinkey Box Derivat von dem Kunden in Fahrzeugtypen eingesetzt werden, die nicht im flinkey-Portal gelistet sind, geschieht dies auf Risiko des Kunden. Eine diesbezügliche Haftung von WITTE ist ausgeschlossen.
  3. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die flinkey Box nach Ablauf des flinkey Go Vertrages von uns deaktiviert wird und damit dauerhaft nicht mehr funktionsfähig ist.
  4. Die Nutzung der flinkey Box, des flinkey Box Derivats, sowie die hierauf bezogenen Serviceleistungen setzen die Verwendung der flinkey App und des flinkey-Portals voraus. Die flinkey App steht nur für mobile Endgeräte mit den Betriebssystemen iOS und Android zur Verfügung und muss gesondert vom Kunden bzw. dessen Kunden auf eigene Kosten beschafft werden. Wir haften nicht für die Funktionsfähigkeit der mobilen Endgeräte sowie für die Serviceleistungen bei Nutzung nicht kompatibler mobiler Endgeräte. Dies gilt insbesondere auch für gerootete mobile Endgeräte. Unterstützt werden aktuelle Versionen der Betriebssysteme von Android und IOS und Versionen, die nicht älter sind als zwei Vorgänger Haupt-Versionen zu aktuellen Versionen. Sollten ältere Versionen als die oben genannten Versionen eingesetzt werden, hat der Kunde keinen Anspruch auf Supportleistungen für diese Versionen durch uns. Aufgrund der Vielzahl von Smartphone-Herstellern und Smartphone-Typen können wir nicht gewährleisten, dass alle Smartphones mit gültigen Betriebssystemversionen mit den WITTE Produkten funktionieren. Dies ist im Einzelfall vom Kunden zu überprüfen. Der Kunde bzw. dessen Kunde wird von offiziellen Supportleistungen ausgeschlossen, wenn er ein gerootetes Smartphone oder ein vom jeweiligen Smartphone-Hersteller nicht offiziell unterstütztes Betriebssystem-Bundle nutzt oder die Nutzung der flinkey App durch Schadsoftware aufgrund unzureichender Schutzmaßnahmen gestört wird. Die mobilen Endgeräte müssen über Bluetooth-Konnektivität verfügen, d.h. BLE-fähig sein.
  5. Mobile Keys, die von uns an Smartphones gesendet werden, besitzen eine Gültigkeit von bis zu 7 Tagen. Wir beginnen nach 4 Tagen automatisch den Schlüssel zu verlängern und behalten uns das Recht vor, die Gültigkeitsdauer und das Aktualisierungsintervall nach Belieben zu verändern. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die zutrittsberechtigten Smartphones innerhalb der Gültigkeitsdauer regelmäßig mit dem Internet verbunden werden, damit die Verlängerung erfolgen kann. Der Kunde hat seine Kunden entsprechend zu informieren. Widrigenfalls kann das entsprechende Smartphone nach Ablauf der Gültigkeitsdauer so lange nicht mehr für den Zutritt des entsprechenden Schließproduktes verwendet werden, bis das Smartphone wieder mit dem Internet verbunden ist und von uns ein neuer Mobile Key zugesandt wird. Der jeweilige Nutzer kann in der WITTE-App überprüfen, ob und wie lange ein Mobile Key offline zur Verfügung steht.

 

5 LIEFERUNG / VERFÜGBARKEIT

  1. Die Lieferfrist für die Auslieferung einer flinkey Box oder eines flinkey Box Derivats beträgt in der Regel vier Wochen gerechnet ab dem Zeitpunkt unserer Auftragsbestätigung. Die Serviceleistungen des flinkey Go Vertrages für die flinkey Box steht ab dem Tag des Versands der flinkey Box zur Verfügung. Lieferfristen sind unverbindlich, soweit sie nicht vorher von uns als verbindlich bezeichnet werden. Die Vereinbarung verbindlicher Lieferfristen oder -termine bedarf der Schriftform.
  2. Die Lieferfrist beginnt mit Vertragsschluss, jedcoh nicht vor der vollständigen Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, der Abklärung aller technischen Fragen sowie dem Eingang einer vereinbarten Zahlung.
  3. Unsere Liefertermine und Lieferfristen sind – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – ausschließlich unverbindliche Angaben. Bei Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins von mehr als zwei Wochen kann uns der Kunde auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens zwei Wochen zu liefern. Eine Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware bis zum Ablauf der Lieferfrist unser Werk bzw. unser Lager verlassen hat.
  4. Sollte die Ware nach Bestellung nicht mehr oder nur mit erheblicher Verzögerung von mehr als 4 Wochen lieferbar sein, weil wir von unserem Lieferanten ohne unser Verschulden trotz dessen vertraglicher Verpflichtung nicht beliefert werden, sind wir zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist. Eventuell erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
  5. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern dem Kunden dies zumutbar ist.
  6. Unvorhersehbare, außergewöhnliche, von uns nicht zu vertretende Ereignisse wie Naturkatastrophen, Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Epidemien, Pandemien, Transport- bzw. Netzstörungen oder sonstige Fälle höherer Gewalt, gleich ob diese Ereignisse bei uns oder unserem Vorlieferanten / Servicepartnern auftreten, befreien uns von der Verpflichtung aus dem jeweiligen Kaufvertrag und/oder flinkey Go Vertrag; Hindernisse vorübergehender Natur allerdings nur für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Wird durch derartige Ereignisse die Lieferung oder eine Serviceleistung nachträglich unmöglich oder für uns oder für den Kunden unzumutbar, besteht ein beiderseitiges Rücktrittsrecht.
  7. Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, erfolgt die Lieferung der Ware ab Werk.
  8. Bei Lieferungen ab Werk erfolgen Versand und Transport stets auf Kosten und Gefahr des Kunden. Dies gilt auch, wenn vom Lager eines Dritten geliefert wird (Streckengeschäft). Die Gefahr geht, auch bei Teillieferung, auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager oder bei Lieferung ab Werk unser Werk verlassen hat.
  9. Uns steht die Wahl des Transportweges und des Transportunternehmens nach pflichtgemäßem Ermessen frei. Transportschäden hat uns der Kunde sofort bei Empfang der Ware schriftlich nach Art und Umfang zu melden. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden oder Transportverluste erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden zu seinen Lasten und für seine Rechnung.
  10. Es bestehen die folgenden Lieferbeschränkungen: Wir liefern nur an Kunden, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Rechnungsadresse) innerhalb der EU oder der Schweiz haben und im selben Land eine Lieferadresse angeben können.

 

6 RECHTE UND PFLICHTEN DES KUNDEN

 

Für die flinkey Box und das flinkey Box Derivat gilt Folgendes:

  1. Sämtliche Urheberrechte / gewerbliche Schutzrechte an der flinkey Box bzw. dem flinkey Box Derivat verbleiben bei uns.
  2. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße, rutschfeste Implementierung der flinkey Box bzw. des flinkey Box Derivats in einem von außen nicht sofort einsehbaren Bereich im Fahrzeug verantwortlich. Die Hinweise in der Bedienungsanleitung sind zu beachten. Lagerpositionen, von denen eine Gefahr ausgehen kann (z.B. Befestigung auf der Hutablage, auf dem Armaturenbrett, Beifahrersitz, Rückbank o.Ä.) sind zu vermeiden.
  3. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die flinkey Box bzw. das flinkey Box Derivat über ihre Seriennummer im flinkey-Portal eindeutig einem Fahrzeug zugeordnet wird. Um eine eindeutige Zuordnung zu ermöglichen, sind die Vorgaben in der Bedienungsanleitung sowie im flinkey-Portal zu beachten. Des Weiteren ist der Kunde dafür verantwortlich sicherzustellen, dass Nutzungsberechtigungen für Nutzer zum richtigen Fahrzeug erteilt und zugeordnet werden.
  4. Der Kunde ist verantwortlich dafür, seinen Kunden den Zugang zur flinkey App zu ermöglichen. Der Kunde verwaltet die Nutzungsberechtigungen seiner Kunden eigenverantwortlich. Er hat eigenverantwortlich sicherzustellen, dass keine unberechtigte Nutzung möglich ist. Darüber hinaus wird der Kunde seinen Kunden unsere jeweils geltenden Nutzungsbedingungen zur Kenntnis geben und deutlich auf deren Geltung hinweisen.
  5. Wir werden den Kunden über Updates informieren. Zur Sicherstellung der Funktionalität und Sicherheit der flinkey Box bzw. des flinkey Box Derivats verpflichtet sich der Kunde, die von uns oder von unserem Kooperationspartner zur Verfügung gestellten Updates unverzüglich durchzuführen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass auch seine Kunden die erforderlichen Updates unverzüglich durchführen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Nichtdurchführung von Updates dazu führen kann, dass die WITTE-Produkte nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren.
  6. Mängel an der flinkey Box bzw. dem flinkey Box Derivat sind uns unverzüglich anzuzeigen.

 

 

7 RECHTE UND PFLICHTEN VON WITTE

 

Für die flinkey Box und das flinkey Box Derivat gilt:

  1.        Wir gewährleisten, dass sich die flinkey Box bzw. das flinkey Box Derivat zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs gemäß Ziffer 5.7 in einem technisch einwandfreien Zustand befindet und dass einer vertragsgemäßen Nutzung der flinkey Box bzw. des flinkey Box Derivats keine Rechte Dritter entgegenstehen. Für die Laufzeit eines flinkey Go Vertrages stellen wir dem Kunden und dessen Kunden die Nutzungsmöglichkeit der flinkey-Cloud Infrastruktur zur Verfügung.

 

 

8 ZAHLUNGSMODALITÄTEN

  1. Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Kunde in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat.
  2. Der Kaufpreis für die flinkey Box, das flinkey Box Derivat ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Wir sind berechtigt, anstatt einzelbox-spezifischer Rechnungen monatliche Sammelrechnungen mit 14tägiger Fälligkeit zu stellen. Die Kaufpreise gelten ab Werk inkl. Verpackungskosten.
  3. Die Service-Fee für einen flinkey Go Vertrag (Go Vertrag für flinkey Box) ist monatlich zu leisten. Schließt der Kunde einen flinkey Go Vertrag gemeinsam mit einem Kaufvertrag ab, ist die erste Service-Fee mit Versand der flinkey Box fällig. Für die Folgemonate wird die Service-Fee jeweils an dem Kalendertag zur Zahlung fällig, welcher dem Fälligkeitstag für die erste Service-Fee entspricht. Sofern der Kunde bereits über eine flinkey Box verfügt und nachträglich einen flinkey Go Vertrag abgeschlossen hat, wird die erste Service-Fee mit Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Für die Fälligkeit der Service-Fees für die Folgemonate ist jeweils der Kalendertag maßgeblich, der dem Kalendertag des Vertragsschlusses des flinkey Go Vertrags entspricht. Wir sind außerdem berechtigt, anstatt einzelservice-spezifischer Rechnungen monatliche Sammelrechnungen mit 14tägiger Fälligkeit zu stellen.
  4. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu verlangen. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch uns nicht aus.
  5. Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche nur berechtigt, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt wurden, wir diese anerkannt haben oder wenn seine Forderungen unstreitig sind.
  6. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung können wir ungeachtet von Ziff. 8.4

 

  • alle Ansprüche aus diesem oder anderen Geschäften, auch soweit sie noch nicht fällig sind, gegenüber dem Kunden sofort geltend machen;
  • unsere Lieferungen oder sonstigen Leistungen aus diesem oder anderen Aufträgen bis zur vollständigen Erfüllung unserer sämtlichen noch offenen Ansprüche aus diesem oder anderen Aufträgen des Kunden zurückhalten;
  • eine angemessene Sicherheitsleistung verlangen.

 

Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Service-Fee für die flinkey Box bzw. das flinkey Box Derivat sind wir berechtigt, die Serviceleistung für die flinkey Box bzw. flinkey Box Derivat unmittelbar einzustellen.

  • Erhalten wir nach Vertragsabschluss Kenntnis von Tatsachen über eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen geeignet sind, unseren Anspruch auf die Gegenleistung zu gefährden, können wir bis zum Zeitpunkt seiner Leistung die Stellung einer geeigneten Sicherheit binnen einer angemessenen Frist oder die Leistung bei Gegenleistung verlangen. Kommt der Kunde unserem berechtigten Verlangen nicht rechtzeitig nach, können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. In dieser Situation können wir sämtliche Beträge – auch etwa gestundete Summen – sofort fällig stellen.

 

 

9 FLINKEY BOX / FLINKEY BOX DERIVAT; FAHRZEUGWECHSEL

 

Ein Fahrzeugwechsel auf Seiten des Kunden oder der Kunden des Kunden während der Vertragslaufzeit berechtigt den Kunden nicht zur vorzeitigen Beendigung eines Kundenvertrages, und zwar auch dann nicht, wenn die flinkey Box bzw. das flinkey Box Derivat für das neue Fahrzeug nicht mehr einsetzbar ist. In diesem Fall bemühen wir uns aber, dem Kunden im Rahmen unseres Bestandssortiments eine neue flinkey Box bzw. ein neues flinkey Box Derivat gegen entsprechendes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch auf Auswechselung der flinkey Box bzw. des flinkey Box Derivats besteht in diesem Fall allerdings nicht.

 

 

10 EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der flinkey Box, dem flinkey Box Derivat nebst Zubehör bis zur Erfüllung aller unserer gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung, auch wenn die konkrete Ware schon bezahlt wurde.
  2. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die gelieferte flinkey Box bzw. das gelieferte flinkey Box Derivat gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.
  3. Der Kunde tritt uns für den Fall der Weiterveräußerung / Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Wird die abgetretene Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen, so tritt der Kunde bereits hiermit einen der Höhe nach dieser Forderung entsprechenden Teil des Saldos einschließlich des Schlusssaldos aus dem Kontokorrent an uns ab. Der Kunde ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen ermächtigt. Wir sind zum Widerruf berechtigt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns nicht ordnungsgemäß nachkommt oder uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern. Liegen die Voraussetzungen für die Ausübung des Widerrufsrechtes vor, hat der Kunde auf unser Verlangen hin uns unverzüglich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben zu machen, uns die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Wir sind auch selbst zur Abtretungsanzeige an den Schuldner berechtigt.
  4. Übersteigt der Nominalwert (Rechnungsbetrag der Ware oder Nennbetrag der Forderungsrechte) der für uns bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
  5. Wenn wir den Eigentumsvorbehalt geltend machen, so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Das Recht des Kunden, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrage nicht erfüllt.

 

 

11 GEWÄHRLEISTUNG

  • Vorschlag: Für Mängel, die der Käufer gem. § 442 BGB bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt haften wir nicht.
  • Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, soweit der Käufer seinen gesetzlichen Untersuchungs-und Anzeigepflichten nachgekommen ist. Der Kunde ist verpflichtet, die ausgelieferte flinkey Box bzw. das ausgelieferte flinkey Box Derivat nach Eintreffen bei ihm auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit sorgfältig zu untersuchen. Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen drei Werktagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort oder, wenn der Mangel bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung nicht erkennbar war, binnen drei Werktagen nach seiner Entdeckung schriftlich, per Telefax oder E-Mail eingegangen ist.
  • Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir hingegen sind jedoch dazu berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese für uns mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist und die andere Art der Nacherfüllung für den Besteller keinen Nachteil darstellt.

Während der Nacherfüllung sind eine Minderung des Kaufpreises, als auch ein Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen.
Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir diese verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder den Rücktritt erklären.

Der Besteller hat uns eine Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Sobald der Besteller uns über den Mangel unterrichtet hat, eine angemessene Frist erfolglos verstrichen ist, ist der Besteller zudem zum Rücktritt oder der Minderung berechtigt.

Einen Schadensersatzanspruch kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Es bedarf hierfür keiner Fristsetzung. (Ziffer 12)

Mithin sind die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten von uns zu tragen.

 

  • Nimmt der Kunde eine mangelhafte Ware an, obwohl er den Mangel erkennt, so stehen ihm die Ansprüche und Rechte bei Mängeln nur zu, wenn er sich diese wegen des Mangels bei Annahme vorbehält.

 

 

12 HAFTUNG

  1. Wir haften nicht für die unsachgemäße oder ungeeignete Verwendung der Produkte.
  2. Wir haften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
  3. Für Sach- und Vermögensschäden ist unsere Haftung aus vorvertraglichen, vertraglichen oder gesetzlichen Haftungsansprüchen grds. auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  4. Die Haftungsbegrenzung gemäß Ziffer 12.3 gilt nicht für die Verletzung solcher Vertragspflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung eines Kundenvertrages oder Kauf- und Servicevertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflichten oder vertragswesentliche Pflichten).
  5. Die Haftung wegen fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung wir bei Vertragsschluss aufgrund der uns zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen mussten.
  6. Eine weitergehende Haftung ist unabhängig von ihrem Rechtsgrund ausgeschlossen. Wir haften insbesondere nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter.
  7. Die vorstehenden Haftungseinschränkungen finden auf die Haftung unserer gesetzlichen Vertreter sowie unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen entsprechende Anwendung.
  8. Soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist, haften wir uneingeschränkt nach dessen Vorschriften.

 

 

13 HAFTUNG IM FALL DER ENTWENDUNG DES FAHRZEUGS

Vorbehaltlich einer Prämienzahlung i.H.v. derzeit EUR 30,- zzgl. gesetzlicher Versicherungssteuer durch den Kunden an uns, die zusätzlich zum Kaufpreis und der Service-Fee nach Ziff. 8.1 bzw. 8.2 zu zahlen ist, haften wir zusätzlich zu unserer Haftung gemäß Ziffer 12 nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen auch für den Verlust des Fahrzeugs durch Diebstahl, Unterschlagung, Raub und räuberische Erpressung (die vorgenannten Schadensfälle werden nachfolgend „Entwendung“ genannt) sowie für die Zerstörung oder Beschädigung des Fahrzeugs im Zusammenhang mit seiner Entwendung.

 

13.1     Haftungsvoraussetzungen

Unsere Haftung setzt voraus, dass der Kunde zunächst seine Kaskoversicherung bei seinem Kfz-Versicherer erfolglos in Anspruch nimmt. Im Fall des Weiterverkaufs oder der Vermietung der flinkey-Box bzw. des flinkey Box Derivats hat der Kunde nachzuweisen, dass der Nutzer der flinkey Box bzw. des flinkey Box Derivats zunächst seinen Kfz-Versicherer in Anspruch genommen hat. Wir haften nur und erst dann, wenn der Kaskoversicherer des Kunden bzw. im Fall des Weiterverkaufs oder der Vermietung der flinkey Box bzw. des flinkey Box Derivats der Kaskoversicherer des Nutzers seine Eintrittspflicht mit der Begründung ablehnt, dass der Versicherungsschutz auf Grund der Nutzung der flinkey Box bzw. des flinkey Box Derivats entfällt und dies entsprechend begründet.

Darüber hinaus besteht unsere Haftung im Fall der Entwendung nur bei Vorliegen folgender Voraussetzungen:

  • Zum Zeitpunkt der Schadensmeldung des Kunden muss ein wirksamer flinkey Go Vertrag für die flinkey Box zwischen uns und dem Kunden bezogen auf das entwendete Fahrzeug bestehen. Bei einem Weiterverkauf oder einer Vermietung der flinkey Box bzw. des flinkey Box Derivats muss zusätzlich ein wirksames Vertragsverhältnis unter Berücksichtigung der Vorgaben aus den vorliegenden Rahmenbedingungen in Bezug auf die Nutzung der Box bzw. des Derivats zwischen dem Kunden und seinem Kunden zum Zeitpunkt der Entwendung des Fahrzeugs bestehen,
  • das entwendete Fahrzeug sowie die flinkey Box bzw. das flinkey Box Derivat waren zum Zeitpunkt seiner Entwendung verriegelt und der originale Fahrzeugschlüssel war in der flinkey Box bzw. dem flinkey Box Derivat hinterlegt. Die Verriegelung der flinkey Box bzw. des flinkey Box Derivats erfolgte mittels der flinkey App bzw. der vom Kunden oder vom Kunden des Kunden selbst hergestellten und von uns freigegebenen App. Der Nutzer des Fahrzeugs hat per App oder Remote-Schnittstelle vor dem Verriegeln bestätigt, dass der originale Fahrzeugschlüssel zum Zeitpunkt der Verriegelung in der flinkey Box bzw. dem flinkey Box Derivat hinterlegt war. Sollte eine vom Kunden oder vom Kunden des Kunden selbst hergestellte App zum Einsatz kommen, stellt der Kunde sicher, dass eine derartige Bestätigung vor dem Verriegeln vom Nutzer in der App oder der Remote-Schnittstelle abgefragt wird,

 

  • dem Fahrzeug war zum Zeitpunkt seiner Entwendung eine flinkey Box bzw. ein flinkey Box Derivat sowie ein flinkey-Service zugeordnet bzw. ein Service von einem Partnerunternehmen, die in der flinkey App hinterlegt sind, und das aktuelle Fahrzeugkennzeichen, welches auf dem Fahrzeugschein vermerkt ist, ist in der flinkey App angegeben. Sollte der Kunde oder der Kunde des Kunden eine eigene App zur Fahrzeug Ver- und Entriegelung hergestellt haben, ist er verpflichtet, sicherzustellen, dass eine Zuordnung des entwendeten Fahrzeugs zu einer flinkey Box bzw. einem flinkey Box Derivat möglich ist,
  • der Kunde ist seinen Verpflichtungen und Obliegenheiten aus dem Kaufvertrag und flinkey Go Vertrag ordnungsgemäß nachgekommen. Im Fall des Weiterverkaufs oder der Vermietung der flinkey Box bzw. des flinkey Box Derivats hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Verpflichtungen und Obliegenheiten aus den vorliegenden Rahmenbedingungen sowie dem Kaufvertrag und dem flinkey Go Vertrag dem Nutzer der flinkey Box bzw. des flinkey Box Derivats entsprechend auferlegt werden; der Nutzer muss diesen Verpflichtungen und Obliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen sein,
  • der Kunde ist seinen Anzeigepflichten nach Ziffer 13.3 nachgekommen,
  • der Kunde hat seinen Geschäftssitz in den geographischen Grenzen Europas, den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, oder einem Mitgliedstaat des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens (North American Free Trade Agreement „NAFTA“)
  • das betroffene Fahrzeug muss in einem Staat registriert sein, eine aktuell gültige Kfz-Zulassung besitzen und in einem Staat seinen üblichen Standort haben, der sich in den geographischen Grenzen Europas oder den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, befindet oder zu den Mitgliedstaaten des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens (North American Free Trade Agreement „NAFTA“) gehört
  • das Fahrzeug muss sich zum Zeitpunkt seiner Entwendung in den geographischen Grenzen Europas, den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, oder einem Mitgliedstaat des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens (North American Free Trade Agreement „NAFTA“) befunden haben und
  • das Fahrzeug war zum Zeitpunkt seiner Entwendung mit einer Kaskoversicherung bei einem Kfz-Versicherer versichert. Für Fahrzeuge, für die lediglich eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht, übernehmen wir keine Haftung.
  • Haftungsumfang

Unsere Haftung im Fall der Entwendung des Fahrzeugs ist auf den Zeitwert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt seiner Entwendung, jedoch maximal auf 50.000 EUR pro Fahrzeug beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns im Zusammenhang mit der Entwendung des Fahrzeugs, sowie im Fall einer von uns verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesen Fällen haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt.

  • Verhaltens- und Anzeigepflichten des Kunden

Im Schadensfall hat der Kunde uns folgende Unterlagen / Informationen zur Verfügung zu stellen:

  • Eine Kopie des offiziellen Ablehnungsschreibens des Kasko-Versicherers zur Eintrittspflicht. Das Ablehnungsschreiben muss eine Begründung enthalten, weshalb der Kaskoversicherer von einer Schadensregulierung absieht;
  • eine schriftliche Bestätigung des Kunden, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Entwendung mit einer flinkey Box bzw. einem flinkey Box Derivat ausgestattet war, in der ein originärer Fahrzeugschlüssel eingelegt war;
  • die Übermittlung von Name und Anschrift des Versicherungsnehmers der Kaskoversicherung und des aktuellen Fahrzeughalters;
  • den Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, noch vorhandene Original-Schlüssel sowie eine Kopie der polizeilichen Anzeige und der Schadensanzeige gegenüber dem Kasko-Versicherer.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir zur Prüfung des Entschädigungsanspruchs auf folgende Daten zugreifen dürfen:

  • alle Nutzer-, Fahrzeug-, Vertrags- sowie flinkey Box- bzw. flinkey Box Derivat-Daten, die in der flinkey App zum Zeitpunkt der Entwendung des Fahrzeugs hinterlegt waren;
  • sollte der Kunde oder der Kunde des Kunden eine eigene App zur Fahrzeugver- und Entriegelung hergestellt haben, verpflichtet sich der Kunde, uns die vorgenannten Daten zur Verfügung zu stellen,
  • im Zeitraum der Entwendung vorhandene Berechtigungen zum Zugriff auf das entwendete Fahrzeug,
  • Fahrzeugzugriffe (Ver- und Entriegeln des Fahrzeugs) im Zeitraum der Entwendung,
  • die zugehörigen Nutzerdaten zu den obigen Punkten.

 

14 VERSCHWIEGENHEITSVERPFLICHTUNG

 

14.1 Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung mit dem Kunden werden diesem vertrauliche Informationen gemäß nachstehender Definition (ob explizit oder als Teil der verkauften Produkte) zur Verfügung gestellt. Dem Kunden ist bewusst, dass diese Vertraulichen Informationen bisher weder insgesamt noch in ihren Einzelheiten bekannt oder ohne weiteres zugänglich waren, deshalb von wirtschaftlichem Wert sind, unsererseits durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen geschützt sind und an denen ein berechtigtes Interesse an deren Geheimhaltung besteht. Sofern eine Vertrauliche Information nicht den Anforderungen eines Geschäftsgeheimnisses im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes („GeschGehG“) genügt, unterfällt diese Information dennoch den nachstehenden Vertraulichkeitsverpflichtungen.

14.2 Vertrauliche Informationen im Sinne von Ziffer 14.1 sind sämtliche Informationen (ob schriftlich, elektronisch, mündlich, digital verkörpert oder in anderer Form), die von uns an den Kunden oder einem mit diesem im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen im Rahmen oder Zusammenhang mit unserer Geschäftsbeziehung offenbart werden. Als Vertrauliche Informationen gelten insbesondere:

  • Geschäftsgeheimnisse, Produkte, Herstellungsprozesse, Know-how, Erfindungen, geschäftliche Beziehungen, Geschäftsstrategien, Businesspläne, Finanzplanung, Personalangelegenheiten, digital verkörperte Informationen (Daten);
  • jegliche Unterlagen und Informationen von uns, die Gegenstand technischer und organisatorischer Geheimhaltungsmaßnahmen sind und als vertraulich gekennzeichnet oder nach der Art der Information oder den Umständen der Übermittlung als vertraulich anzusehen sind
  • das Bestehen des vorliegenden Vertragsverhältnisses und dessen Inhalt.

 

 

14.3 Keine vertraulichen Informationen sind Informationen, die

  1. der Öffentlichkeit vor der Mitteilung oder Übergabe durch uns bekannt oder allgemein zugänglich waren oder dies zu einem späteren Zeitpunkt ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht werden;
  2. dem Kunden bereits vor der Offenlegung durch uns und ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht nachweislich bekannt waren;
  3. von dem Kunden ohne Nutzung oder Bezugnahme auf Vertrauliche Informationen von uns selbst gewonnen wurden; oder
  4. dem Kunden von einem berechtigten Dritten ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht übergeben oder zugänglich gemacht werden.

14.4 Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit

  • die Vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertragszweck zu verwenden;
  • die Vertraulichen Informationen nur gegenüber solchen Vertretern oder Mitarbeitern offen zu legen, die auf die Kenntnis dieser Informationen für den vorliegenden Vertragszweck angewiesen sind, vorausgesetzt, dass der Kunde sicherstellt, dass seine Vertreter und Mitarbeiter die vorliegend geregelten Pflichten einhalten, als wären sie selbst durch diese gebunden. Soweit der Kunde seine Fahrzeugflotte Dritten (Kunden des Kunden) / oder Mitarbeitern zur Verfügung stellt, ist er berechtigt, diejenigen Informationen weiterzugeben, die für die Handhabung des Öffnungs- und Schließmechanismus erforderlich sind;
  • die Vertraulichen Informationen ebenfalls durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen gegen den unbefugten Zugriff durch Dritte zu sichern und bei der Verarbeitung der Vertraulichen Informationen die gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften zum Datenschutz einzuhalten. Dies beinhaltet auch dem aktuellen Stand der Technik angepasste technische Sicherheitsmaßnahmen (Art. 32 DSGVO) und die Verpflichtung der Mitarbeiter auf die Vertraulichkeit und die Beachtung des Datenschutzes (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO);
  • sofern der Kunde aufgrund geltender Rechtsvorschriften, gerichtlicher oder behördlicher Anordnungen oder aufgrund einschlägiger börsenrechtlicher Regelungen verpflichtet ist, teilweise oder sämtliche Vertraulichen Informationen offenzulegen, uns (soweit rechtlich möglich und praktisch umsetzbar) hierüber unverzüglich schriftlich zu informieren und alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um den Umfang der Offenlegung auf ein Minimum zu beschränken und uns erforderlichenfalls jede zumutbare Unterstützung zukommen zu lassen, die eine Schutzanordnung gegen die Offenlegung sämtlicher Vertraulicher Informationen oder von Teilen hiervon anstrebt.

 

14.5 Wir haben, unbeschadet unserer Rechte nach dem GeschGehG hinsichtlich der Vertraulichen Informationen alle Eigentums-, Nutzungs- und Verwertungsrechte. Wir behalten uns das ausschließliche Recht zur Schutzrechtsanmeldung vor. Der Kunde erwirbt kein Eigentum oder – mit Ausnahme der Nutzung für den vorliegenden Vertragszweck – sonstige Nutzungsrechte an den Vertraulichen Informationen (insbesondere an Know-how, darauf angemeldeten oder erteilten Patenten, Urheberrechten oder sonstigen Schutzrechten) aufgrund der vorliegenden Regelungen oder sonst wegen konkludenten Verhaltens.

14.6 Der Kunde hat es zu unterlassen, die Vertraulichen Informationen außerhalb des vorliegenden Vertragszwecks in irgendeiner Weise selbst wirtschaftlich zu verwerten oder nachzuahmen (insbesondere im Wege des sog. „Reverse Engineering“) oder durch Dritte verwerten oder nachahmen zu lassen und insbesondere auf die Vertraulichen Informationen gewerbliche Schutzrechte – insbesondere Marken, Designs, Patente oder Gebrauchsmuster – anzumelden.

14.7 Verletzt der Kunde oder Mitarbeiter des Kunden oder sonstige Personen, für die der Kunde gemäß §§ 31, 278, 831 BGB einzustehen hat, die vorliegenden Pflichten, haben wir Anspruch auf Zahlung einer verschuldensunabhängigen Vertragsstrafe durch den Kunden in angemessener Höhe, wobei wir die Höhe nach billigem Ermessen i.S.v. § 315 BGB bestimmen werden und die Angemessenheit der Vertragsstrafe im Streitfall von dem zuständigen Gericht überprüft werden kann. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt uns vorbehalten.

14.8 Die vorliegend geregelten Pflichten bleiben von der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und uns unberührt.

 

 

15 VERTRAGSLAUFZEIT

  • Soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist, kann ein flinkey Go Vertrag für eine flinkey Box und/oder einen flinkey IQ mit einer Festlaufzeit von einem Monat, gerechnet ab Vertragsbeginn, geschlossen werden. Die Vertragslaufzeit eines flinkey Go Vertrages beginnt mit Versand der Ware. Die Vertragsdauer wird bei Abschluss eines Vertrages festgelegt. Eine ordentliche Kündigung während der Festlaufzeit ist ausgeschlossen.
  • Nach Ablauf der Festlaufzeit verlängert sich ein flinkey Go Vertrag automatisch jeweils um 1 Monat zu den in der Bestellung angegebenen Konditionen. Die Kündigungsfrist für die anfängliche Vertragslaufzeit beträgt 14 Tage zum Vertragsende. Für die verlängerte Vertragslaufzeit von jeweils 1 Monat beträgt die Kündigungsfrist ebenfalls 14 Tage zum Vertragsende.
  • Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für den Kunden und für uns unberührt. Ein wichtiger Grund, der uns zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere dann vor, wenn:
  • ein Kooperationspartner von uns seine Leistung dauerhaft einstellt und eine Ersatzbeschaffung für uns kaufmännisch und / oder technisch nicht zumutbar ist;
  • wenn trotz Einhaltung aller zum Zeitpunkt der Vertragslaufzeit gängigen und uns zumutbaren technischen Sicherheitsmechanismen zur Abwehr eines Zugriffes durch unberechtigte Dritte die Sicherheit des Schließmechanismus und / oder die Sicherheit der Datenübertragung von Telemetrie-Daten von uns nicht mehr gewährleistet werden kann
  • wenn unsere Betriebshaftpflichtversicherung den Versicherungsschutz für Schäden im Zusammenhang mit der Entwendung von Fahrzeugen aus von uns nicht zu vertretenden Gründen aufhebt. In diesem Fall werden wir dem Kunden den zeitanteiligen Wert der flinkey Box bzw. des flinkey Box Derivats ersetzen.
  • Eine Kündigungserklärung kann schriftlich oder über unser flinkey-Portal unter Angabe der Kunden- und Vertragsnummer erfolgen.

 

 

16 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  • Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag nur nach schriftlicher Zustimmung von uns auf Dritte übertragen. Hiervon ausgenommen ist die Überlassung des Produktes an Kunden des Kunden, die die Fahrzeugflotte des Kunden nutzen.
  • Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt eine ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende Regelung als vereinbart.
  • Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Abkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG) und der Regeln des Internationalen Privatrechts.
  • Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Amts- oder Landgericht. Wir sind jedoch unbenommen, den Kunden auch an seinem gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.